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β. Politik                                                                                                                                Philosophie des Aristoteles

Noch ist zu erwähnen die Politik des Aristoteles. Das notwendige Praktische und Positive, die Organisation und Realisation des praktischen Geistes, seine Verwirklichung, Substanz ist der allgemeine Staat.
Aristoteles hat dies mehr oder weniger gefühlt; er sieht die politische Philosophie als die allgemeine, ganze praktische Philosophie an.
Der Zweck des Staats ist die allgemeine Glückseligkeit überhaupt. Von dem Ethischen erkennt Aristoteles, daß es zwar dem Einzelnen auch zukommt, aber seine Vollendung im Volke hat, - in der Politik.20) Ja, er erkennt den Staat in so hohem Grade an, daß er davon ausgeht, "den Menschen" zu definieren "als ein politisches Tier, das Vernunft hat. Daher hat nur er Bewußtsein des Guten und Bösen, des Gerechten und Ungerechten, nicht das Tier", denn das Tier denkt nicht; und doch setzt man in neuerer Zeit den Unterschied dieser Bestimmungen auf die Empfindung, die auch die Tiere haben. Es ist auch die Empfindung des Guten und Bösen usf., aber das, wodurch sie nicht Empfindung des Tieres ist, ist das Denken. Diese Seite kennt Aristoteles auch. In der Eudämonie ist die vernünftige Einsicht, sie ist die wesentliche Bedingung in seiner Tugend; und es ist so die Übereinstimmung der Seite der Empfindung und der Vernunft wesentliches Moment. Nachdem er den Menschen so bestimmt hat, sagt er:
"Die Gemeinschaft von diesen macht die Familie und den Staat aus", nach dem Verhältnis aber so, daß "der Staat der Natur nach"
(d. h. wesentlich, substantiell, seinem Begriffe, der Vernunft und der Wahrheit nach, nicht der Zeit nach) "früher (prius) ist als die Familie" (die natürliche Verbindung, nicht die vernünftige) "und der Einzelne von uns." Aristoteles macht nicht den Einzelnen und dessen Recht zum Ersten, sondern erkennt den Staat für das, was seinem Wesen nach höher ist als der Einzelne und die Familie und deren Substantialität ausmacht.
Der Staat ist wesentliche Existenz in Ansehung des Guten, Gerechten. "Denn das Ganze ist das Erste (Wesen) gegen den Teil.
Wird das Ganze aufgehoben" (der ganze Mensch), "so gibt es weder Fuß noch Hand außer dem Namen nach, wie eine steinerne Hand; denn eine vertilgte Hand ist eine steinerne" (ist der Mensch tot, so gehen alle Teile unter). "Denn alles ist durch die Entelechie und die Möglichkeit bestimmt; so daß, wenn diese Entelechie nicht mehr vorhanden ist, nicht mehr zu sagen ist, etwas sei noch Dieses, sondern nur dem Namen nach. So ist der Staat Entelechie, das Wesen der Einzelnen; der Einzelne ist so wenig etwas an und für sich, getrennt vom Ganzen, als irgendein organischer Teil vom Ganzen." Dies ist gerade entgegengesetzt dem modernen Prinzip, was vom Einzelnen ausgeht; so daß jeder seine Stimme gibt und dadurch erst ein Gemeinwesen zustande kommt. Bei Aristoteles ist der Staat das Substantielle, die Hauptsache; und das Vortrefflichste ist die politische δύναμις21) , verwirklicht durch die subjektive Tätigkeit, so daß diese darin ihre Bestimmung hat, ihr Wesen. Das Politische ist so das Höchste; denn sein Zweck ist der höchste in Rücksicht auf das Praktische. "Wer aber unfähig dieser Verbindung wäre oder aus Selbständigkeit ihrer nicht bedürfte, wäre entweder ein wildes Tier oder ein Gott."22) Das Politische ist also, wie beim Platon, das prius. Der besondere Wille des Einzelnen (die Willkür) wird jetzt zum Ersten, Absoluten gemacht; das Gesetz soll so sein, was alle festsetzen.

Aus diesen wenigen Zügen erhellt, daß Aristoteles nicht den Gedanken eines sogenannten Naturrechts
(wenn ein Naturrecht vermißt wird) haben konnte, - d. h. eben Betrachtung des abstrakten Menschen außer der realen Verbindung.

Sonst enthält seine Politik noch jetzt lehrreiche Ansichten der Kenntnis von den inneren Momenten des Staats und der Beschreibung der verschiedenen Verfassungen.23) Kein Land war so reich als Griechenland an mannigfaltigen Verfassungen zugleich und Abwechslung derselben in einem Staate (dies hat nicht mehr dies Interesse wegen des verschiedenen Prinzips alter und moderner Staaten), allein zugleich unbekannt mit dem abstrakten Recht unserer modernen Staaten, das den Einzelnen isoliert, ihn als solchen gewähren läßt
(so daß er wesentlich als Person gilt) und doch als ein unsichtbarerer Geist alle zusammenhält, - so daß aber in keinem eigentlich weder das Bewußtsein noch die Tätigkeit für das Ganze ist; er wirkt zum Ganzen, weiß nicht wie, es ist ihm nur um Schutz seiner Einzelheit zu tun. Es ist geteilte Tätigkeit, von der jeder nur ein Stück hat; wie in einer Fabrik keiner ein Ganzes macht, nur einen Teil, und die anderen Geschicklichkeiten nicht besitzt, nur einige die Zusammensetzung machen.
Freie Völker haben nur Bewußtsein und Tätigkeit fürs Ganze; moderne sind für sich als einzelne unfrei,
- bürgerliche Freiheit ist eben die Entbehrung des Allgemeinen, Prinzip des Isolierens.
Aber bürgerliche Freiheit (für bourgeois und citoyen haben wir nicht zwei Worte) ist ein notwendiges Moment, das die alten Staaten nicht kannten, oder nicht diese vollkommene Selbständigkeit der Punkte, und eben größere Selbständigkeit des Ganzen,
- das höhere organische Leben. Nachdem der Staat dies Prinzip in sich empfangen, konnte höhere Freiheit hervorgehen;
jenes sind Naturspiele und Naturprodukte, Zufall und Laune des Einzelnen, - hier das innere Bestehen und die unzerstörbare Allgemeinheit, die real, konsolidiert in ihren Teilen ist.

Aristoteles hat sich übrigens nicht darauf eingelassen, so einen Staat zu beschreiben wie Platon. In Ansehung der Staatsverfassung bestimmt er nur, daß die Besten herrschen müssen (das geht immer so, man mag es machen, wie man will):
es ist ihm daher nicht sosehr um die Bestimmung der Formen der Staatsverfassung zu tun. "Denn die Besten würden Unrecht leiden, wenn sie den anderen gleichgestellt würden, die ihnen ungleich sind an Tugend und politischem Vermögen (δύναμις).
Denn ein solcher Ausgezeichneter gleicht einem Gotte unter den Menschen."
Hier schwebte dem Aristoteles ohne Zweifel sein Alexander vor, der einem Gotte gleich herrschen muß, über den niemand herrschen kann, nicht einmal das Gesetz. "Für ihn ist kein Gesetz, da er sich selber das Gesetz ist. Man könnte ihn etwa aus dem Staat werfen,
aber über ihn regieren nicht, sowenig als über Jupiter. Es bleibt nichts übrig, was in der Natur aller ist, als einem solchen gerne zu gehorchen (ἀ?σμένως πείϑ?εσϑ?αι), daß solche ewige (ἀ?ϊδιοι, an und für sich) Könige in den Staaten sind."24)
Die griechische Demokratie war damals schon ganz verfallen, so daß er keinen Wert mehr darauf legen konnte.

 

 

20) Ethica Nicomachea I, 1

21) *Magna Moralia I, 1: "Alle Wissenschaft und Macht (δύναμις) hat einen Zweck, und dieser ist das Gute, - je vortrefflicher sie ist, einen desto vortrefflicheren Zweck. Die vortrefflichste δύναμις aber ist die politische; daher ist ihr Zweck auch das Gute."

22) Politica I, 2

23) Politica III, 1, 7; IV, 13, 14-16

24) Politica III, 13

 

 

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